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Allgemeinwissen
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Vertretungsstunden

Jedes Kind hat das Recht, vor Ausbeutung geschützt zu werden. Doch Millionen Kinder weltweit müssen arbeiten, um zu überleben. Sie schuften für einen Hungerlohn in Haushalten, Steinbrüchen, in der Landwirtschaft, in Fabriken und Minen, teilweise unter lebensgefährlichen und gesundheitsschädlichen Bedingungen. Für die Schule fehlen die Kraft und das Geld und damit auch die einzige Chance auf ein besseres Leben.

Kinderarbeit ist verboten,

  • wenn die Arbeit gefährlich, schlecht für die Gesundheit oder für die körperliche, seelische oder soziale Entwicklung des Kindes ist;
  • wenn das Kind zu jung ist;
  • wenn das Kind deshalb nicht zur Schule gehen kann.

Ausdrücklich verboten sind Sklaverei, der Einsatz von Kindern unter 18 Jahren als Soldaten, Kinderhandel, Drogenhandel oder andere illegale Aktivitäten.

Das heißt aber nicht, dass Kinder nach der Schule nicht mehr zu Hause helfen dürfen. Wenn sie 14 Jahre alt sind, können sie bis zu drei Stunden täglich im Familienbetrieb mitarbeiten oder mit Erlaubnis der Eltern auch für Geld „jobben“. Die Arbeit muss jedoch grundsätzlich leicht und für Kinder und Jugendliche geeignet sein. Vor allen Dingen darf die Schule nicht zu kurz kommen.